ENTSCHEIDUNG üBER GLüCKSSPIELSTAATSVERTRAG STEHT BEVOR

05/04/2011
Entscheidung über Glücksspielstaatsvertrag steht bevor

Am 6. April ist es endlich so weit – die Ministerpräsidenten der Bundesländer entscheiden über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags. Nun hofft man auf deutliche Änderungen.

Insbesondere Online Casino und Sportwetten Anbieter wünschen sich eine Öffnung das Marktes, doch ob diese kommt ist noch unklar. Man rechnet mit einer grundlegenden Änderung des Monopols auf Sportwetten, Lotto hingegen soll in Staatshand bleiben.

Hauptziel des Vertrags soll weiterhin der Schutz der Spieler vor der Spielsucht bleiben. Allerdings haben sich noch nicht alle der Ministerpräsidenten zu der Umsetzung dieses Ziels geäußert. Das Hauptargument der Fürsprecher des Wettmonopols ist, dass dieses die Sucht einschränke.

Selbst wenn im April eine Entscheidung getroffen wird, bedeutet dies noch nicht, dass diese Gültigkeit erhält – wieder einmal stellen die EU Gesetzgeber die letzte Hürde dar. Diese hatten den letzten Vertrag abgeschmettert.

Die Meinungen zum neuen Glücksspielvertrag sind geteilt. Kritiker beharren darauf, dass eine Lockerung der Marktregelungen einen Anstieg der Zahl der Spielsüchtigen nach sich ziehen wird. Befürworter einer Marktöffnung hingegen kündigen an, Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof einlegen, wenn der neue Vertrag nicht mit der EU-Gesetzgebung geht.

Grundgedanke der Marktöffnung ist weiterhin: Letztlich kann nur ein geregelter, offener Glücksspiel Markt gegen die Spielsucht wirken. Ein lizenzierter Anbieter ist Kontrollen unterworfen und muss gegenüber dem Staat seine Zahlen offenlegen. Ein Verbot privater Anbieter treibt die Spieler in halb- oder illegale Online Casinos. Diese bieten keinen Schutz vor Spielsucht und keine wirkungsvolle Möglichkeit, Jugendliche vom Spiel abzuhalten.

Heute, so argumentieren Befürworter weiter, ist der Markt geschlossen – Spielsüchtige gibt es in Deutschland dennoch. Allzu zielführend kann die momentane Regelung also nicht sein.

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